Der §34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Baugesetzbuchs ist Grundlage für ein Bauantragsverfahren, wenn kein gültiger Bebauungsplan vorliegt und das Flurstück sich innerhalb einer zusammenhängenden Ortschaft befindet. Die mögliche Bebauung nach §34 orienteirt sich hier nach der Umgebung. Die Auslegung dieses anscheinend einfachen Parameters kann sehr differenziert ausfallen. Durch kreative Interpretation der umliegenden Bebauung werden wir die richtige Argumentation für Ihr Anliegen finden.
Der §35 Bauen im Außenbereich des Baugesetzbuchs beschreibt die mögliche Bebauung, wenn kein gültiger Bebauungsplan vorliegt und das Flurstück außerhalb einer zusammenhängenden Ortschaft liegt. Offen gesprochen ist der Antrag auf "Begenehmigung nach §35" ein hochkomplexes Anliegen, da ja keine zusammenhängende nachbarliche Bebauung zur Orientierung vorliegt. Bei Interesse helfen wir Ihnen gerne im Zuge einer kostenfreien Erstberatung weiter.
Der Antrag auf Baugenehmigung stellt ein zentrales Element in der Gebäudeplanung. Das Aufarbeiten der baurechtlichen Rahmenbedingungen ist ein zeitintensiver Prozess und erfordert eine Menge Erfahrung. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche kostenfreie Erstberatung. Eine Übersicht zu unserem Leistungsspektrum finden Sie unter Planen.